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Kostenloses Beratungskonzept für Berater

Das erste Mandat

Ein vollständiges Beratungskonzept für den Einstieg ins Generationenmanagement: die Schenkung an ein Kind mit Kontrollbehalt. Sieben Seiten, durchgerechnet, für das eigene Kundengespräch.

  • Drei formulierte Gesprächseinstiege für das Bestandsgespräch
  • Die Vertragskonstruktion: übertragen, ohne die Verfügungsgewalt aufzugeben
  • Rechenbeispiel mit beiden Steuerwirkungen, inklusive Vergleich zur Depotlösung
  • Die vier typischen Einwände mit Antworten
  • Umsetzung in fünf Schritten, mit Steuerberater und Notar
  • Beilage: Freibeträge und Steuersätze als Schnellreferenz

Konzept anfordern

Zustellung per E-Mail als PDF. Kein Preis, keine Bedingung; das Dokument ist unser Arbeitsnachweis.

Double-Opt-in: Die Zustellung erfolgt erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse.

400.000 €
Freibetrag je Kind und Elternteil, alle 10 Jahre neu
168.000 €
weniger Erbschaftsteuer im Rechenbeispiel des Konzepts
349.000 €
Einkommensteuer-Vorteil gegenüber der Depotlösung im Todesfall

Was das Dokument enthält

Kein Lehrbuchwissen, sondern ein einzelner Fall in voller Tiefe: ein Kunde, 62, Vermögen 1,4 Mio. €, eine Tochter. Jeder Abschnitt ist für die direkte Verwendung in der Beratung geschrieben.

01
Der Zielkunde und drei Gesprächseinstiege

Woran der passende Bestandskunde zu erkennen ist und mit welchen Formulierungen das Thema im Jahresgespräch geöffnet wird.

02
Die Ausgangslage mit Zahlen

Vermögensaufstellung, Ziel des Kunden und die Steuerlast, die ohne Planung entsteht: 190.000 €.

03
Die Vertragskonstruktion

Gesamtkapital in der Police, Übertragung eines prozentualen Anteils, Kontrollbehalt über Versicherungsnehmer-Gemeinschaft und Schenkungsvertrag.

04
Das Rechenbeispiel, zweifach gerechnet

Wirkung 1: Freibeträge und Progression. Wirkung 2: Einkommensteuerfreiheit der Todesfallleistung im Vergleich zur Depotlösung.

05
Vier Einwände mit Antworten

Vom „Das macht mein Steuerberater" bis „Das hat noch Zeit", jeweils mit der sachlichen Erwiderung.

06
Umsetzung und Beilage

Fünf Schritte bis zur Police, Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, dazu Freibeträge und Steuersätze als Tabelle.